Die Gefährdungsbeurteilung stellt das wichtigste Instrument im Arbeitsschutz dar. Der Gesetzgeber hat an dieser Stelle die Verantwortung komplett in die Hand des Unternehmers gegeben, dieser hat die Arbeitsbedingungen fortlaufend zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Aufgrund der enormen Fülle an Tätigkeiten kann die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen rasch zu einer sehr aufwendigen Aufgabe werden, die Gefährdungen sind häufig ebenso mannigfaltig wie die möglichen Maßnahmen. Die Unterstützung durch einen kompetenten Partner erleichtert Ihnen die Umsetzung dieser gesetzlichen Forderung erheblich.
Einen weiteren gewichtigen Schwerpunkt stellen die regelmäßigen Unterweisungen der Mitarbeiter dar. Neben dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, als essentieller Bestandteil, stellen Themen wie allgemeiner Arbeitsschutz, Brandschutz, Erste Hilfe, Notfallmanagement, persönliche Schutzausrüstung und Gefahrstoffe weitere Schwerpunkte dar. Die Erfahrung und das Portfolio an relevanten Themen, aufbereitet in einer anschaulichen Präsentation, machen die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu Ihrem Ansprechpartner der Wahl in Sachen nachhaltiger Unterweisung Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.